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    Fachschaftsinitiative Pädagogik

    Studentische Mitbestimmung

    Die studentische Mitbestimmung

    Die studentische Mitbestimmung in Bayerns Hochschulen ist, im Vergleich zu anderen (Bundes-)Ländern, stark eingeschränkt. Nach den studentischen Unruhen der späten 60er Jahre, im Zuge derer sich verschiedene, meist dem linken politischen Spektrum zuzuordnende AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) mehr allgemeinpolitischen Themen widmete und weniger rein universitären, stellte der Gesetzgeber in Bayern die Notwendigkeit der verfassten Studentenschaften als "Zwangskörperschaften" grundsätzlich in Frage. 1973 wurden die AStA in Bayern dann per Gesetzt abgeschafft und durch einen studentischen Konvent und einen Sprecherrat ersetzt, der in diversen universitären Gremien Vertretungsrechte wahrnahm. Zugleich wurden die Kompetenzen beider Organe ausdrücklich auf die Vertretung hochschulpolitischer, sozialer und musisch-kultureller Belange beschränkt.

    Ein AStA hätte als öffentlich- rechtliche Teilkörperschaft mehr Repräsentations- und Besitzmöglichkeiten, sowie weitere Kompetenzen (wie zum Beispiel Satzungs- und Beitragshoheit) als die heute in Bayern zugelassene Studierendenvertretung. Beispielsweise bekommen die Studierendenvertretungen in Bayern einen vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung zugewiesenen finanziellen Etat aus den finanziellen Mitteln der jeweiligen Hochschule, über den die Vertreter nur in den Rahmenbedingunen der engen gesetzlichen Vorgaben verfügen können. Die Hochschulleitungen sind befugt, die Gelder einzubehalten oder sogar Neuwahlen anzuordnen, sollte eine Studierendenvertretung den gesetzlichen Vorgaben zuwider handeln. Eine wirklich eigenständige und unabhängige Vertretung der Studierenden kann bei einem derartigen Abhängigkeitsverhältnis nicht entstehen. Die Einführung einer verfasste Studierendenschaft nach Vorbild der AStA könnte jedoch auch bedeuten, dass alle Studierenden gezwungen werden als Zwangsmitglieder Beiträge zu zahlen. Dies ermöglicht zwar einerseits eine unabhängigere Arbeitsweise, belastet aber andererseits den studentischen Geldbeutel zusätzlich.

    Die Studierenden in Würzburg besitzen derzeit in keinem entscheidungsbefugtem universitärem Gremium eine eigene durchsetzungsfähige Mehrheit. Aber auch an bayerischen Hochschulen gibt es einen kleinen Handlungsspielraum für die Studierenden innerhalb der hochschulpolitischen Gremien. Die Grafik sollen Euch helfen, einen groben Einblick in das hochschulpolitische System der studentischen Mitbestimmung zu bekommen.

    Wir Studierende dürfen einmal im Jahr die Mitglieder der jeweiligen Fachschaftsvertretung (FSV), die parteipolitischen Mitglieder des studentischen Konvents und den studentischen Senator wählen. Die studentischen Mitglieder der Kommissionen werden meist von den offiziellen studentischen Gremien vorgeschlagen, sind selbst jedoch nicht unbedingt Mitglied eines solchen Gremiums. Fachschaftsinitiativen sind keine gewählten Institutionen. Sie bestehen aus Freiwilligen, die sich zusammengetan haben, um in bestimmten Bereichen ihre Interessen und die ihrer Kommilitonen zu vertreten. Weitere Informationen über die Aufgaben der jeweiligen Gremien erfahrt ihr, wenn ihr den Links im Menü folgt.