Master HCI
Unterlagen und Informationen für Studierende des Masters Human-Computer Interaction:
Fachspezifische Bestimmungen
Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzen die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) um Details des Masters Human-Computer Interaction. Die FSB enthalten als Anlage die Studienfachbeschreibung (SFB), in der die einzelnen Module des Studiengangs aufgeführt sind. Für Studierende gilt jeweils die neueste Fassung zum Zeitpunkt des Studienbeginns.
Fassung | ASPO | FSB | Modulhandbücher |
Februar 2021 | |||
März 2018 |
|
Studienverlaufsplan
Der vorgeschlagener Modulverlaufsplan zum Abschluss in Regelstudienzeit nach den FSB in Februar 2021:
Prüfungsamt
Die Studiengänge Human-Computer Interaction sind dem Prüfungsamt der Fakultät für Humanwissenschaften zugeordnet. Informationen und Unterlagen des Prüfungsamtes finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes. Das Prüfungsamt ist Ansprechpartner für Fragen zu Prüfungsangelegenheiten, wie Anmeldungen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten, und stellt entsprechende Anträge und Formulare bereit.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss der Studiengänge Human-Computer Interaction ist besetzt durch:
- Prof. Dr. Jörn Hurtienne (Vorsitzender)
- Prof. Dr. Marc Erich Latoschik (Stellvertretender Vorsitzender)
- Chris Zimmerer (Mitglied)
- Dr. Tobias Grundgeiger (Stellvertretendes Mitglied)
Prüfungsanmeldung und Abmeldungsfristen
Im Allgemeinen gibt es drei verschiedene Zeiträume für die An- und Abmeldung zu einer Prüfung:
- Ein Zeitraum gegen Mitte der Vorlesungszeit für Module, die eine schriftliche Prüfung am Ende der Vorlesungszeit beinhalten
- Ein Zeitraum zu Beginn der Vorlesungszeit für Module, die z. B. Präsentationen beinhalten
- Das gesamte Semester (WS 01.10. – 30.03.; SoSe 01.04. – 30.09.) für Module wie das Praktikum
WICHTIG: Die An- und Abmeldungsfristen werden für jedes Modul jedes Semester in WueStudy aktualisiert. Nach Ablauf der Fristen ist keine An- oder Abmeldung mehr möglich. Wenn Sie eine Prüfung ohne vorherige Anmeldung ablegen, wird sie nicht bewertet und kann nicht angerechnet werden!
Nachholen von Grundlagenveranstaltungen als quereinsteigende Person
Als quereinsteigende Person, beispielsweise aus den Bereichen Psychologie oder Informatik, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Grundlagenveranstaltungen aus dem Bachelorstudium nachzuholen, um eventuelle Wissenslücken zu schließen. Dies bedarf jedoch einer vorherigen Absprache mit der Fachstudienberatung.
Anrechnung bereits erbrachter Leistungen
Zur Anrechnung von Studienleistungen, die außerhalb der Studiengänge Human-Computer Interaction erbracht wurden, füllen Sie bitte das offizielle Formular zur Anrechnung von Prüfungsleistungen aus und reichen Sie es über die Fachstudienberatung beim Prüfungsausschuss ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Ausstellung des Masterzeugnisses
Nachdem alle Leistungen in WueStudy verbucht sind, kann das Bachelorzeugnis ausgestellt werden. Die Ausstellung muss beim Prüfungsamt mit dem Antrag auf Ausstellung eines Abschlusszeugnisses beantragt werden.
Anforderungen
- Die Dauer des Wissenschaftlichen Praktikums entspricht 8 Wochen in Vollzeit (ca. 320 Stunden).
- Praktika können auch in Teilzeit, etwa semesterbegleitend, absolviert werden.
- Das Wissenschaftliche Praktikum kann durch mehrere kürzere Praktika absolviert werden (mind. 80 Stunden pro Praktika).
- Praktika müssen üblicherweise am Lehrstuhl für Psychologische Ergonomie, Human-Computer Interaction oder in der Arbeitsgruppe Psychologie Intelligenter Interaktiver Systeme absolviert werden.
- Potentielle externe Praktikumsstellen müssen klar im HCI-Kontext verortet sein und zuvor vom Prüfungsausschuss genehmigt werden (siehe Formular unten).
- Betreuende Personen müssen einen Doktortitel in einem HCI nahem Bereich halten.
- Die Anmeldung in WueStudy muss in dem Semester erfolgen, in dem das Praktikum beendet wird.
- Nach absolviertem Praktikum muss die Tätigkeit von der Praktikumsstelle bestätigt werden (siehe Formular unten).
- Nach absolviertem Praktikum muss ein zweiseitiger Praktikumsbericht geschrieben werden (siehe Vorlage unten).
- Für eine erfolgreiche Absolvierung des Berufsorientierenden Praktikums müssen alle zuvor genannten Unterlagen bei der Fachstudienberatung per E-Mail eingereicht werden.
Formulare und Vorlagen
- Antrag auf Genehmigung einer Praktikumsstelle
- Praktikumsbescheinigung
- Der 2-seitige (ca. 1600 Wörter) Praktikumsbericht sollte als Forschungsbericht verfasst werden (d.h. was war die Forschungsfrage, das Problem des Praktikumsprojekts; was war der Beitrag des Praktikanten; Methoden, Ergebnisse usw.) unter Verwendung einer geeigneten HCI-Vorlage wie der IEEE-Vorlage.
Zeitlicher Ablauf
Die Abbildung illustriert die Prozessschritte, die beim Absolvieren eines anrechenbaren Praktikums durchlaufen werden müssen.
Themenfindung
Kontaktieren Sie frühzeitig mögliche betreuende Personen, um ein Thema für das HCI Projekt festzulegen. Ausschreibungen für Themen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Themenfindung
Kontaktieren Sie frühzeitig mögliche betreuende Personen, um ein Thema für die Masterarbeit festzulegen. Ausschreibungen für Themen finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Ausschreibungen des Lehrstuhls für Mensch-Computer-Interaktion (Bitte beachten Sie die Hinweise zu Writing a Thesis / Process)
- Ausschreibungen des Lehrstuhls für Psychologische Ergonomie
- Ausschreibungen der Professur für Psychologie Intelligenter Interaktiver Systeme
Verfassen der Arbeit
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Writing a Thesis des Lehrstuhls für Mensch-Computer-Interaktion. Regelungen zur Sprache und Formatierung der Masterarbeit finden Sie in der ASPO, § 26 Absatz (9) und (10).
Beantragung der Arbeit
In Absprache mit der betreuenden Person muss die Masterarbeit schriftlich im Prüfungsamt beantragt werden. Füllen Sie dazu den Antrag auf Zuteilung einer Thesis, welches unter dem Reiter Formulare zu finden ist, zusammen mit ihrer betreuenden Person aus und lassen Sie es vom Prüfungsausschuss unterschreiben.
Ändern des Titels
Für eine Titeländerung nach erfolgter Beantragung der Masterarbeit muss ein formloses Schreiben mit folgenden Inhalten im Prüfungsamt abgegeben werden:
- Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang, Art der Arbeit
- Alter Titel der Arbeit
- Neuer Titel der Arbeit
- Unterschrift des Betreuers
- Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden
- Eigene Unterschrift
Abgabe
Die Masterarbeit muss beim Prüfungsamt in elektronischer oder ausgedruckter Version abgegeben werden.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer betreuenden Person, ob eine elektronische oder ausgedruckte Abgabe gewünscht wird (das Prüfungsamt muss hierzu nicht kontaktiert werden).
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die Thesis nur mit dem angemeldeten Thema eingereicht werden kann.
In § 26, Satz 9, 10 und 11 ASPO 2015 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.03.2024) ist die Abgabe definiert:
Elektronische Abgabe:
Einzureichen sind
- zwei ausgedruckte, ausgefüllte, im Original unterschriebene Formulare Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung und
- zwei elektronische Speichermedien (mit je einer Ausfertigung der Abschlussarbeit und der unterschriebenen Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung sowie allen Datensätzen, Auswertungen, Implementierungen, etc.).
Eine Email an das Prüfungsamt mit einer pdf-Datei der Thesis ist KEINE Abgabe!
Ausgedruckte Abgabe:
Einzureichen sind
- drei ausgedruckte Ausfertigungen mit der Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung im Original unterschrieben und
- zwei zusätzliche elektronische Speichermedien (mit je einer Ausfertigung der Abschlussarbeit und der unterschriebenen Versicherung zur selbstständigen Leistungserbringung sowie alle Datensätzen, Auswertungen, Implementierungen, etc.).
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Studieren im Ausland übersichtlich zusammengestellt:
https://gitlab2.informatik.uni-wuerzburg.de/jel48vy/hci-international-student-info/-/wikis/home
- Orientierungsberatung
- Zentrale Studienberatung
- Beratungsangebote bei Problemen, z.B. Psychologische Beratung, Sozialberatung, Rechtsberatung
- BAföG-Stelle Würzburg
- Informationen zur Studienfinanzierung
- Hochschulsport der Universität Würzburg
- Studentenwohnheime in Würzburg und andere Tipps zur Wohnungssuche
- Frauenbüro
- Familienberatung, siehe hierfür auch das Frauenbüro
- Fachschaft Mathe/Info
Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Human-Computer Interaction:
Zielgruppen
- Studierende mit erfolgreichem Abschluss im Gebiet der Human-Computer Interaction
- Informatik- oder Psychologieabsolventen und -absolventinnen mit themenbezogener Ausrichtung
- Designabsolventen und -absolventinnen mit Schwerpunkt Interaktionsgestaltung/-design.
Quereinsteigende Studierende haben die Möglichkeit, sich fehlende Grundlagenkenntnisse im Rahmen der Pflichtveranstaltungen anzueignen. Generell sollten Sie Affinität zu technischen Fragen, gute Mathematik- und Englischkenntnisse mitbringen.
Bewerbung
Ein Studienbeginn ist zu jedem Winter- und Sommersemester möglich. Die Bewerbung ist jeweils ab Ende Mai bis zum 15. Juli (Beginn im Wintersemester) und ab Ende November bis zum 15. Januar (Beginn im Sommersemester) online über das Master-Bewerbungsportal der Universität möglich.
Application Pocedure for International Students from Outside Europe
Please note that very few courses are taught in English! International applicants from outside Europe will need a preliminary review documentation (VPD) from uni-assist to apply at the University of Würzburg. The University Application Service for International Students (uni-assist) processes international student applications as an external partner for the University of Würzburg. Please check whether you need a preliminary review documentation (VPD). You must apply for it at uni-assist BEFORE you apply to the University of Würzburg.
Further information on the preliminary review documentation (VPD) from uni-assist.
Zulassung
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang (zitiert aus den FSB):
- Einen Bachelor-Abschluss (180 ECTS-Punkte) der JMU oder einer anderen in- oder ausländischen Hochschule oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mindestens 148 ECTS im Bachelorstudium erbracht worden sein.
- Einen Nachweis von Kompetenzen aus Modulen im Umfang von insgesamt mindestens 60 ECTS-Punkten aus den Bereichen:
- Grundlagen der Psychologie
- Forschungsmethoden und Statistik
- Software-Ergonomie & Usability
- Methoden benutzerzentrierter Gestaltung
- Grundlagen der Informatik
- Techniken der Programmierung
- Softwaretechnik
- Benutzerschnittstellen
- Interaktive Systeme
- Die Feststellung der Eignung für das Master-Studium der Human-Computer Interaction in einer Eignungsprüfung.
Über das Vorliegen der erforderlichen Mindestkompetenzen (Voraussetzung 2) entscheidet die Eignungskommission (Vorsitzender: Prof. Dr. Jörn Hurtienne).
Eignungsprüfung
Alle Bewerberinnen und Bewerber nehmen an einer Eignungsprüfung teil. Bewerbungen, die Voraussetzungen 1 und 2 erfüllen, werden im Rahmen des Eignungsverfahrens zu einer Eignungsprüfung fristgerecht eingeladen. Die Prüfung findet in der Regel etwa sechs Wochen nach jeweiliger Bewerbungsfrist statt. Eine Literaturliste für die Vorbereitung auf die Eignungsprüfung finden Sie hier.