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    Fachschaftsinitiative Grund- und Mittelschule

    Zula

    Zulassungsarbeit

    Die Zulassungsarbeit zählt 1/9 des gesamten Staatsexamens.

    Sie kann in allen studierten Fächern, incl. den Erziehungswissenschaften abgelegt werden.

    Darüber hinaus kann sie theoretisch zu jedem Zeitpunkt des Studiums geschrieben werden. Unserer Meinung ist dies jedoch erst ab dem 4. Semester sinnvoll, da die Zulassungsarbeit einen gewissen wissenschaftlichen Anspruch hat.

    Du musst dir also ein Fach aussuchen und einen Dozenten fragen, ob du bei ihm schreiben kannst.

    Es ist nicht wie in der Schule, du musst dich selbst darum kümmern, dass du ein Thema bekommst.

    Wahrscheinlich möchtest du farbige Bilder in die Zulassungsarbeit mit einbringen, um diese besonders gut in Szene zu setzen empfehlen wir 100gr. Papier zu verwenden.

    Wir empfehlen dringend einen Laserdrucker zu verwenden, falls du für die Bilder keinen Farblaser zur Verfügung hast, nehm den im Wittel! Eine Seite kostet hier nur -vergleichseise günstig- 25ct!

    Nutze die Möglichkeit dir ein sinnvolles Thema selbst zu suchen, dann klappt das Schreiben auch besser!

    Die Zulasungsarbeit im Detail nach §30 LPO I

    Im folgenden wird die Zulassungsarbeit anhand des §30 Schriftliche Hausarbeit LPO I näher vorgestellt und zur besseren Verständlichkeit kommentiert:

    "Eine schriftliche Hausarbeit ist zu fertigen bei den Lehrämtern an Grundschulen, Hauptschulen [...] in einem Fach der gewählten Fächerverbindungen oder in den Erziehungswissenschaften [...]"      (LPO I §30-1)

    Jeder HS- oder GS-Student muss also eine sog. schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) schreiben und kann dies sowohl im Unterrichtsfach, in den Didaktikfächern (einschließlich der dazugehörigen Didaktik des Unterrichtsfaches)  als auch in einer der Erziehungswissenschaften (Schulpädagogik, Allg. Pädagogik, Psychologie) machen.

    "Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Prüfung von dafür bestimmten Prüfern geben lassen [...]" (LPO I §30-2)

    Auch wenn man sich ein Thema geben lassen kann, empfehlen wir sich ein Thema selbst zu suchen. Abgesehen von Zula-Ausschreibungen über das Schwarze Brett ist dies auch der häufigere Fall. Am besten überlegt ihr euch  mehrere Arbeitstitel, lest euch schonmal in die Thematiken ein und stellt diese dem Dozenten in seiner Sprechstunde vor. So vorbereitet kann der Dozent euch am besten  beraten und bereits in der ersten  Besprechung Tipps geben wie ihr weiter vorgehen solltet.

    "Bei der Vergabe des Themas ist darauf zu achten, dass die Aufgabe dem Zweck der Prüfung angemessen ist, dass die Hausarbeit studienbegleitend [...in  einer  Frist von 4 Monaten...] angefertigt werden kann und die Beschaffung der Hilfsmittel, insbesondere der Literatur, keine ungewöhnlichen Schwierigkeiten bereitet." (LPO I §30-3)

    Wenn ihr unserem Rat folgt und schon vor der Themenvergabe/Zustimmung des Dozenten zumindest die Literatur sichtet und euch eingelesen habt, werdet ihr im Nachhinein kein böses Erwachen haben. Die Zulassungsarbeit soll in 4 Monaten geschrieben sein, nach Absprache mit dem Dozenten kann dieser euch eine 2-monatige Verlängerung einräumen; diese muss im Prüfungsamt unbedingt schon vor dem Ablaufen der Frist durch euch abgegeben werden!

    "Die Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen, soweit das Prüfungsamt nicht vorher Aweichendes genehmigt. Arbeiten aus den Prüfungsfächern Englisch, Französisch [...] können in der jeweiligen Sprache abgefasst werden." (LPO I §30-4)

    "Die Arbeit muss erkennen lassen, dass der Prüfungsteilnehmer zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt ist." (LPO I §30-5)

    Es ist also unabdingbar richtig und penibel zu zitieren, Hilfen dazu findet ihr entweder in Abhandlungen zum wissenschaftlichen Arbeiten oder durch euren Dozenten. Etwas z.B. wegen der Kürze des Zitats, oder wegen dem "nur" zitierten Sinngehalt nicht kenntlich zu machen kann dazu führen, dass ihr eine 6 bekommt!! Auch wenn ihr den Eindruck habt, selbst mehr schreiben zu müssen, bedenkt 2 Dinge: 

    1, Ihr sollt das Rad nicht neu erfinden!                              

    2, Gekonntes Zitieren ist Teil wiss. Arbeitens und eine Anstrengung/Leistung die auch der Dozenten sehen und euch anerkennen wird .

    "Am Schluss der Arbeit  hat der Prüfungsteilnehmer zu versichern, dass er sie selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benützt hat. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht werden. Die Versicherung selbstständiger Anfertigung ist auch für gelieferte Zeichnungen, Kartenskizzen und bildliche Darstellungen abzugeben." (LPO I §30-6)

    Den genauen Wortlaut dieser Erklärung erhaltet ihr mit dem Aufkleber und dem Verlängerungsantrag bei der Anmeldung zum 1. Staatsexamen beim Prüfungsamt.

    "Erweist sich die abgegebene Versicherung als unwahr, so liegt ein Täuschungsversuch im Sinn des §11 [eig.Anm.: Unterschleif und Beeinflussungsversuch, also Note 6] vor." (LPO I §30-7)

    "Die Arbeit wird von dem Prüfer beurteilt, der das Thema vergeben hat." (LPO I §30-8)

    "Über die Arbeit wird vom Prüfer bzw. von den Prüfern ein gutachten erstellt, aus dem die Vorzüge und Schwächen deutlich hervorgehen. [...] Das Ergebnis wird in einer [...] Note ausgedrückt."    (LPO I §30-9)

    "Als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit kann angenommen werden:

    1, eine als ausreichend zur Verleihung der Doktorwürde angenommene wissenschaftliche Arbeit,

    2, eine als ausreichend befundene, im Rahmen eines universitären Studiengangs gefertigte Diplomarbeit,

    3,eine als ausreichend befundene schriftliche Hausarbeit für die Magisterprüfung." (LPO I §30-11)

    Genaueres zur Thematik der schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) findet ihr im:

    Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (2004): Lehramtsprüfungsordnung I, 2. Aufl., München: Beck, 324 S.