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    HDC

    Statut

    Statut

    des

    Human Dynamics Centre (HDC)

     

    der Fakultät für Humanwissenschaften

    der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

     

    vom 15.10.2014

    (aktualisiert am 04.11.2019)

     

     

    § 1

    Rechtsstellung

    Das Human Dynamics Centre (HDC) ist als Zentrum wissenschaftlicher Zusammenarbeit eine Einrichtung der Fakultät für Humanwissenschaften der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

     

    § 2

    Zielsetzung

    Das HDC hat das Ziel, Grundlagen, Erscheinungsformen und Möglichkeiten der Gestaltung menschlichen Wandels zu erforschen. Dazu führt das HDC die an der Fakultät für Humanwissenschaften vorhandenen interdisziplinären wissenschaftlichen Ressourcen humanwissenschaftlicher Forschung institutsübergreifend zusammen und vernetzt sie national wie auch international. Das HDC verbindet die klassischen humanwissenschaftlichen Forschungen mit aktuellen Debatten um Fragen des Humanen und fördert die interdisziplinäre und internationale Forschung sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs.

     

    § 3

    Aufgaben

    (1) Das HDC initiiert, vernetzt, entwickelt und fördert institutsübergreifende Aktivitäten an der Fakultät für Humanwissenschaften. Es

    a) koordiniert interdisziplinäre Forschungsprojekte an der Fakultät und unterstützt (auch finanziell) bei Organisation und Durchführung,

    b) ist Schnittstelle für die interne Koordination von Forschungsprojekten der Lehrstühle und Professuren der Fakultät für Humanwissenschaften, aber auch zu externen humanwissenschaftlichen Forschungsinstitutionen,

    c) kooperiert in seinen Aufgabenfeldern mit dem Dekanat, Studiendekanat sowie sämtlichen Lehrstühlen und Professuren der Fakultät für Humanwissenschaften und mit der Verwaltung der Universität, und

    d) vernetzt sich mit anderen trans- und interdisziplinär orientierten und arbeitenden Forschungszentren.

     

    (2) Das HDC basiert auf den drei Säulen „Development Program“, „Fellowship Program“ und „Graduate School“. In diesem Rahmen koordiniert und unterstützt es die folgenden grundsätzlichen Maßnahmen:

    I: HDC-Forschungsstipendien

    •        Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

    •        Förderung von interdisziplinären Forschungsprojekten an der Fakultät für Humanwissenschaften

    •        beziehen sich auf den jeweils aktuellen Themenkomplex des HDC

    •        werden für die Dauer von bis zu einem Jahr vergeben

    II: HDC-Themenkomplex

    •      wird im HDC-Forum diskutiert, entwickelt und in einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet

    •        wird vom Vorstand jedes Jahr beschlossen und jeweils für die Dauer von zwei Jahren angelegt

    III: HDC-Tagung

    •        findet in der Regel einmal im Jahr statt

    •        das Thema der Tagung sollte sich am jeweils aktuellen Themenkomplex orientieren

    •        die Ergebnisse der Tagung werden veröffentlicht

    IV: Anschubfinanzierung (AsF) (mit Vorstandsbeschluss vom 19.07.2023 vorübergehend ausgesetzt)

    •        dient der Ermöglichung und Begünstigung von Antragstellungen bei Drittmittelgebern

    •        Die Begutachtung richtet sich nach folgenden Kriterien:

    ·         Originalität des Forschungsvorhabens,

    ·         antizipierte Wirkung des Forschungsvorhabens,

    ·         erkennbares Potential für die Drittmittelantragstellung,

    ·         Vorarbeit der Antragstellerin / des Antragstellers,

    ·         Durchführbarkeit des Vorhabens,

    ·         nachvollziehbare Kostenkalkulation

    •        Projektidee sollte thematisch interdisziplinär ausgerichtet sein und in der Regel mindestens zwei Institute der Fakultät umfassen oder eine erkennbar interdisziplinäre Zusammenarbeit anzeigen

    V: Summer-/Winterschools / Module Courses

    VI: Graduate Schools

    •        das HDC arbeitet mit den Graduate Schools der Universität zusammen

    •        über das HDC unterstützt die Fakultät für Humanwissenschaften ein strukturiertes Promotionsprogramm

    VII: Fellow-Programm

    •        werden von mindestens zwei Instituten über die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer dem Vorstand vorgeschlagen

    VIII: Elite-Masterstudiengang

    IX: Forschung akademischer Mittelbau (FaM)

    •       Förderlinie zur Unterstützung von interdisziplinären Symposien und Tagungen, die vom akademischen Mittelbau im Rahmen eigener Forschungsprojekte organisiert werden.

    •       Themen sind frei im Rahmen der Forschung im akademischen Mittelbau.

     

    (3) Jede dieser Maßnahmen dient der Erreichung der Zielsetzung des HDC.

     

    § 4

    Gremien

    Gremien des HDC sind:

    1. das HDC-Forum § 5

    2. der Vorstand § 6

     

    § 5

    HDC-Forum

    (1) Das HDC-Forum ist ein Beratungsgremium mit Vorschlagsrecht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Humanwissenschaften können am HDC-Forum teilnehmen.

    (2) Das HDC-Forum tritt mindestens einmal pro Jahr auf schriftliche Einladung der / des Vorsitzenden des Vorstands zusammen. Die Einladung ergeht mit einer Frist von zwei Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung. Ein außerordentliches HDC-Forum wird auf Beschluss des Vorstands des HDC einberufen.

    (3) Das HDC-Forum wird von der / dem Vorsitzenden des Vorstands und der Geschäftsführerin / dem Geschäftsführer geleitet.

    (4) Das HDC-Forum

    a) kann dem Vorstand Vorschläge für die Maßnahmen des HDC gemäß §3.2 machen,

    b) nimmt zu den Berichten über die Maßnahmen des HDC gemäß §3.2 Stellung,

    c) berät über inhaltliche Fragen zu den in § 3 genannten Aufgaben, entwickelt insbesondere die Themenkomplexe des HDC (§3.2.II) und spricht Empfehlungen für die Arbeit des Vorstands oder von Arbeitsgruppen zu den Maßnahmen des HDC aus.

    (5) Über die Beratschlagungen des HDC-Forums entscheidet der Vorstand. Über die Beratschlagungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der / dem Vorsitzenden des Vorstands und der Geschäftsführerin / dem Geschäftsführer des HDC zu unterzeichnen ist.

     

    § 6

    Vorstand

    (1) Das Human Dynamics Centre wird vom Vorstand geleitet.

    (2) Der Vorstand besteht kraft Amtes aus der Dekanin / dem Dekan, den Prodekaninnen / Prodekanen, den Studiendekaninnen / Studiendekanen und den geschäftsführenden Vorständen oder von ihnen benannten Vertreter/innen aller Institute der Fakultät für Humanwissenschaften. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der / des Vorsitzenden den Ausschlag.

    Die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer des HDC nimmt an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teil.

    (3) Der Vorstand ist für alle Entscheidungen des HDC zuständig. Insbesondere

    a) berät und unterstützt er die Universitätsleitung in Fragen humanwissenschaftlicher Forschung,

    b) entscheidet er über den Finanzplan und überwacht die Bewirtschaftung der Mittel,

    c) ist er für alle Maßnahmen §3 zuständig.

    (4) Der Vorstand stellt den Finanzplan auf; Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    (5) Dem Vorstand untersteht die Geschäftsstelle des HDC mit ihrer Geschäftsführerin / ihrem Geschäftsführer.

    (6) Der Vorstand tritt mindestens einmal im Semester zusammen. Die Sitzungen werden von der / dem Vorsitzenden des Vorstands und der Geschäftsführerin / dem Geschäftsführer einberufen und geleitet. Die Tagesordnung der Vorstandssitzung ist den Vorstandsmitgliedern mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin zur Verfügung zu stellen.

    (7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn sämtliche Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Er beschließt mit der Mehrzahl der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der / des Vorsitzenden den Ausschlag, wenn sie / er stimmberechtigt ist; sonst gilt Stimmengleichheit als Ablehnung. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.

     

    § 7

    Vorsitzende / Vorsitzender des Vorstands

    (1) Die / der Vorsitzende ist kraft Amtes die Dekanin / der Dekan der Fakultät für Humanwissenschaften.

    (2) Im Einvernehmen mit den weiteren Mitgliedern des Vorstands legt die / der Vorsitzende eine ständige Vertretung fest.

    (3) Die / der Vorsitzende handelt für das HDC und vertritt die Belange des HDC innerhalb und außerhalb der Universität Würzburg unbeschadet weitergehender gesetzlicher Regelungen. Sie / er trifft im Einzelfall Entscheidungen über die Verwaltung und betrieblichen Abläufe innerhalb des HDC sowie über die Verteilung und den Einsatz von Personal, Räumen und Sachmitteln.

    (4) Unbeschadet ihrer / seiner Verantwortlichkeit kann die / der Vorsitzende einzelne Mitglieder des HDC mit der Wahrnehmung von Aufgaben betrauen.

     

    § 8

    Geschäftsstelle

    (1) Der Vorstand bestellt eine Geschäftsführerin / einen Geschäftsführer, die / der die Geschäftsstelle des HDC leitet. Sie / er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und erledigt Aufgaben nach Maßgaben des Vorstands. In Absprache mit der / dem Vorsitzenden des Vorstands kann sie / er das HDC im Rahmen der laufenden Geschäfte innerhalb und außerhalb der Universität Würzburg vertreten. Zu ihren / seinen Aufgaben gehören insbesondere:

    a)    der Vollzug der Beschlüsse des Vorstands,

    b)    die Unterstützung und Koordination der Arbeit bei allen Aufgaben des HDC (§3),

    c)     die Unterstützung von Forschungsprojekten und des wissenschaftlichen Nachwuchses,

    d)    die flexible Bewirtschaftung der Mittel des HDC nach Maßgabe des Finanzplans und der Bayerischen Haushaltsordnung,

    e)    die Öffentlichkeitsarbeit des HDC,

    f)      die Vernetzung des HDC mit anderen trans- und interdisziplinär orientierten und arbeitenden Forschungszentren,

    g)    die Kooperation mit anderen Universitäten, Bildungseinrichtungen, Ministerien, Verbänden, Politik und Wirtschaft.

    (2) Der Geschäftsführerin / dem Geschäftsführer obliegt unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands die Organisation der Geschäftsstelle und die strukturelle Entwicklung des HDC.

     

    § 9

    Geschäftsgang

    Soweit dieses Statut nichts anderes regelt, finden für den Geschäftsgang im HDC-Forum und im Vorstand die Regelungen in der Grundordnung der Universität Würzburg Anwendung.

     

    § 10

    In-Kraft-Treten

    Das Statut tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.