Intern
    Fachschaftsinitiative Sonderpädagogik

    Lehramt für Sonderpädagogik (modularisiert)

    Lehramt (modularisiert)

    seit dem Wintersemester 2009/ 10

    Studierbare Fachrichtungen

    • Pädagogik bei geistiger Behinderung
    • Körperbehindertenpädagogik
    • Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen
    • Sprachheilpädagogik
    • Pädagogik bei Verhaltensstörungen
    • Pädagogik bei Sehbeeinträchtigung

    In Bayern wird nur eine dieser Fachrichtungen und ergängend die Didaktik der Grundschule oder die Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule studiert.

    Gesetze, Ordnungen, Grundlagen

    Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) in der Fassung vom 13. März 2008

    Fachspezische Bestimmungen und Studienfachbeschreibungen (FSB und SFB)                      

    Lehramt:

    • Förderschwerpunkt Lernen:  hier
    • Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung: hier
    • Förderschwerpunkt Sprache: hier
    • Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: hier
    • Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: hier
    • EWS: hier
    • Didaktiken: hier

    Erstimmatrikulation

    Ist nur noch zum Wintersemester möglich! Im Sommersemester wird nicht mehr zugelassen.

    Zum Sommersemester 2011 war einmalig eine Erstimmatrikulation möglich.

    Zulassungsbeschränkung

    Das Lehramt für Sonderpädagogik ist uniintern zulassungsbeschränkt.

    Studienabschluss

    Das Studium schießt nach wie vor mit der Ersten Staatsprüfung ab. Auch die Regelstudienzeit beträgt weiterhin 9 Semester.