Intern
  • Prof. Hasse mit einer Gruppe Studierender (Foto: Lehrstuhl für Philosophie III)
  • Tablets aus dem MEET-Labor in einer Ladestation (Foto: Lehrstuhl für Schulpädadgogik)
  • Bilder aus dem Kino- und Tonstudiolabor (Fotos: Professur für Medien- und Wirtschaftskommunikation)
  • Das Methodenlabor der Soziologie (Foto: Lehrstuhl für Methoden der Quantitativen Empirischen Sozialforschung)
Fakultät für Humanwissenschaften

Ethikkommissionen in der Forschung

Institutsübergreifende Ethikkommission der Institute für Pädagogik, Sonderpädagogik & Politikwissenschaft und Soziologie

Die Ethikkommission prüft auf Antrag und gibt ggf. eine Stellungnahme zu ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben am Menschen ab.
Es werden keine Anträge begutachtet für Studien, die bereits durchgeführt wurden.

In ihren Beschlüssen beschränkt sich die Kommission ausschließlich auf die Beurteilung ethischer Aspekte von Forschungsvorhaben nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS), des Bundesverbandes Deutscher Soziologinnen und Soziologen, der Deutschen Vereinigung der Politikwissenschaft (DVPW) und nach den Vorgaben der World Medical Association Declaration of Helsinki (Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects).

Die Verantwortung des Wissenschaftlers bzw. der Wissenschaftlerin für das Forschungsvorhaben bleibt unberührt, so dass alle zivilrechtlichen und haftungsrechtlichen Folgen von der Antragstellerin / dem Antragsteller zu tragen sind.

Es werden pädagogische, sonderpädagogische, politikwissenschaftliche und soziologische Forschungsarbeiten auf Antrag geprüft, die an den Instituten für Pädagogik, Sonderpädagogik, Politikwissenschaft und Soziologie der Universität Würzburg von hauptamtlichen Angehörigen des Instituts durchgeführt und/oder betreut werden. Die Prüfung studentischer Abschlussarbeiten ist nicht ausgeschlossen, kann jedoch nur durch die betreuende Dozentin / den betreuenden Dozenten mit einer kurzen Begründung erfolgen. Begutachtungen von medizinisch-klinischen Forschungsarbeiten bzw. Forschungsanträgen mit Beteiligung von medizinischem Fachpersonal sind prinzipiell bei der Ethikkommission der medizinischen Fakultät zu beantragen.

Prof. Dr. Christiane Gross (Vorsitz)
Prof. Dr. Thomas Müller (stellvertretender Vorsitz)
Jürgen Deniffel
Dr. Daniela Eiband
Agneta Floth
Prof. Dr. Silke Grafe
Prof. Dr. Carina Lüke
Petra Meißner
Prof. Dr. Sanna Pohlmann-Rother
Prof. Dr. Christoph Ratz
Dr. Verena Stürmer
Jennifer Tiede
Prof. Dr. Elke Wagner

I.   Einreichung eines unterschriebenen Kurzantrages in elektronischer Version an ek_paed_ips@uni-wuerzburg.de. Ein Kurzantrag muss mindestens folgende Unterlagen umfassen:

(1) Kurzantrag für die Beurteilung eines Forschungsprojekts bei der Ethikkommission der Institute für Sonderpädagogik, Pädagogik, Politikwissenschaft und Soziologie
(2) Einwilligungsunterlagen vom RatSWD: https://www.konsortswd.de/ratswd/best-practice-forschungsethik/einwilligungsunterlagen/
(3) Fragebögen und Erhebungsinstrumente

Die Beantragung eines Ethikvotums muss im Anschreiben kurz begründet werden.

II.  Prüfung des Kurzantrages von der Ethikkommission. Wird der Kurzantrag als unbedenklich bewertet, erfolgt ein Ethik-Votum auf dieser Basis. Wird der Kurzantrag nicht als unbedenklich bewertet, wird die Antragstellerin / der Antragsteller zur Einreichung eines Vollantrages aufgefordert. Dieser umfasst mindestens:

(1) Vollantrag für die Beurteilung eines Forschungsprojekts bei der Ethikkommission der Institute für Sonderpädagogik, Pädagogik, Politikwissenschaft und Soziologie
(2) Einwilligungsunterlagen vom RatSWD: https://www.konsortswd.de/ratswd/best-practice-forschungsethik/einwilligungsunterlagen/
(3) ggf. Projektantrag/Publikation
(4) Fragebögen und Erhebungsinstrumente

Vollanträge werden von mindestens drei Mitgliedern der Ethikkommission begutachtet. Eine Beurteilung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Monaten.

Erscheint das Stellen eines Vollantrages aus inhaltlichen Gründen geboten (z.B. wegen vulnerabler Stichproben, besonderen physischen oder psychischen Belastungen), dann kann direkt ein Vollantrag gestellt werden. Ggfs. sind auf Nachfrage Erhebungsinstrumente nachzureichen

III.   Bei einem positiven Beschluss erhalten Sie eine Bestätigung der ethischen Unbedenklichkeit Ihrer Studie. Ein negativer Beschluss wird begründet; es werden ggf. Auflagen erteilt oder Änderungsvorschläge unterbreitet. In diesem Fall muss eine revidierte Fassung Ihres Vorhabens erneut der Ethikkommission zur Beurteilung vorgelegt werden.

Wichtiger Hinweis: Begutachtungen von Studienreihen werden prinzipiell im Vollantragsverfahren vorgenommen. Bitte beachten Sie dies bei der Planung der Antragsstellung.

Es wird dringend empfohlen Einwilligungserklärungen auf Grundlage der bereitgestellten Vorlage zu erstellen. Die Vorlage mit Ergänzungen zum Datenschutz gemäß EU-DSGVO kann als Beiblatt der informierten Einwilligungserklärung beigelegt werden.

 

einzureichende (Bewerbungs-)Unterlagen