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Fakultät für Humanwissenschaften

Finanzmanagement

Das Finanzmanagement ist für die Verteilung und Verwendung der Finanzmittel der gesamten Fakultät zuständig. Hier werden u. a. die zugewiesenen Haushalts- und Studienzuschussmittel nach den dementsprechenden Vorgaben, Kriterien und Beschlüssen eingesetzt, überwacht und verwaltet. Die Bewirtschaftung erfolgt nach den Vorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung, Haushaltsvollzugsrichtlinien und dem Haushaltsgesetz, sowie den uni-internen Vorgaben.

Haushalts­mittel

sind die sonstigen allgemeinen Finanzmittel der Fakultät wie z. B. Leistungsorientierte Verteilung der Mittel für Lehre und Forschung (LOM), Tutorienprogramm zur Verkürzung der Studienzeit an den Universitäten in Bayern, usw.

Studienzuschüsse

werden "... ausschließlich zum Zwecke der Verbesserung der Studienbedingungen, grundsätzlich in den Verwendungskategorien Verbesserung der Lehre, Verbesserung des Studentenservice und Verbesserung der Infrastruktur ..." verwendet (§ 3 der Satzung über die Verteilung und Verwendung von Studienzuschüssen an der JMU Würzburg).
Die paritätisch besetzte  Fakultätskommission entscheidet nach Antrag durch die Institute über die Verwendung der Mittel unter Berücksichtigung des Kriterienkatalogs.

Anträge nach Aufforderung bitte über das Onlineformular an das Studiendekanat. Dieses ist nur aus dem Uni-Netz oder per VPN erreichbar.

HDC-Mittel

der Fakultät werden gemäß interner Förderlinien durch die Erweiterte Fakultätsleitung verteilt.
Anträge bitte über das Onlineformular an die Fakultät. Dieses ist nur aus dem Uni-Netz oder per VPN erreichbar.

Die Übersicht über die Förderlinien finden Sie hier. Die dort genannten sind die gültigen Förderkriterien.

Abgabefristen:
01. April
01. Oktober

Gleichstellungsmittel

werden gemäß der Förderungsrichtlinien der Gleichstellungskommission für Nachwuchswissenschaftler*innen bereitgestellt. Die Antrags- und Vergabebedingungen werden mittels fakultätsweiter Ausschreibungen kommuniziert.

Overhead-Mittel

der Fakultät werden gemäß interner Förderlinien durch die Erweiterte Fakultätsleitung verteilt.
Anträge bitte über das Onlineformular an die Fakultät. Dieses ist nur aus dem Uni-Netz oder per VPN erreichbar

Die Übersicht über die Förderlinien finden Sie hier. Die dort genannten sind die gültigen Förderkriterien.

Abgabefristen:
01. April
01. Oktober