English Intern
  • Prof. Hasse mit einer Gruppe Studierender (Foto: Lehrstuhl für Philosophie III)
  • Tablets aus dem MEET-Labor in einer Ladestation (Foto: Lehrstuhl für Schulpädadgogik)
  • Bilder aus dem Kino- und Tonstudiolabor (Fotos: Professur für Medien- und Wirtschaftskommunikation)
  • Das Methodenlabor der Soziologie (Foto: Lehrstuhl für Methoden der Quantitativen Empirischen Sozialforschung)
Fakultät für Humanwissenschaften

Anzeige einer Schwangerschaft oder Stillzeit von Studentinnen

Die Schutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen nach dem Mutterschutz- und Arbeitsschutzgesetz gelten auch für Studentinnen.
Sobald eine Studentin anzeigt, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Lehrende die Stabsstelle Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier und Umweltschutz informieren.

Dies gilt auch während eines Online- oder Hybridsemesters.

Um Sie und Ihr Kind bestmöglich während Ihres Studiums zu schützen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Schwangerschaft oder Ihre Stillzeit den Dozentinnen und Dozenten anzeigen, damit Gefährdungen im Vorfeld ausgeschlossen und maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden können.

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie im Rundschreiben des Kanzlers an alle Studierende vom 06.03.2018

Der Familienservice der Universität informiert rund um das Thema "Studieren mit Kind".

In der Teilbibliothek am Wittelsbacherplatz können Sie ein Eltern-Kind-Zimmer nutzen (siehe Abschnitt "Lernen und Arbeiten" auf der Homepage der Teilbibliothek).

Sobald eine Studentin anzeigt, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Lehrende tätig werden:

1. Formblatt:

Die Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz (AU) muss mittels Formblatt benachrichtigt werden

Das Formblatt muss von dem Dozenten/von der Dozentin gemeinsam mit der schwangeren/stillenden Studentin ausgefüllt werden und an die Stabsstelle AU geschickt werden (Adresse auf dem Formblatt).

Die Angaben beziehen sich auf die Vorlesung/ die Veranstaltung, die die schwangere Studentin bei dem jeweiligen Dozenten/bei der jeweiligen Dozentin besucht.

Sollten beim Ausfüllen Unsicherheiten bei Punkt 5 des Formblatts bestehen, können sich die Lehrenden gerne an das Personalmanagement der Fakultät wenden - bitte bevor das Formblatt verschickt wird.

2. Informationsschreiben:

Der Studentin sollte das Informationsschreiben des Kanzlers ausgehändigt werden, in dem auch auf weitere Beratungsangebote, insbesondere bei der Universitätsfrauenbeauftragten, hingewiesen wird.

3. Persönliches Gespräch:

Im Gespräch mit der Studentin sollte aktiv gefragt werden, ob für die Studentin besondere Schutzmaßnahmen notwendig sind (z.B. auf Grund einer ärztlichen Empfehlung). Diese sollten umgesetzt werden. Falls dies nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle AU:

Michael Schreyer (Sicherheitsingenieur/safety engineer)

Telefon: +49 931 31 84897

Außerdem sollte auf die individuelle Studiensituation der Studentin eingegangen werden. Können z.B. zu erbringende Leistungen zeitlich verschoben werden (Bsp: ein Referat wird zu Beginn des Semesters erbracht, nicht erst kurz vor dem Mutterschutz).

Das Gespräch kann dokumentiert und dem Formblatt als Anlage beigefügt werden (optional).

4. Falls einschlägig:

Bei einer Abordnung/Zuweisung an andere Einrichtungen (z.B. Schulen) im Rahmen der hochschulischen Ausbildung muss die Studentin darauf hingewiesen werden, dass die Schwangerschaft/die Stillzeit der externen Einrichtung dringend anzuzeigen ist. Unter Umständen muss geprüft werden, ob die Zuweisung zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen kann, falls Gefährdungen für das Kind oder die Mutter zu befürchten sind. Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an die Studierendenabteilung/an das Prüfungsamt.

Ergänzend (aber ohne Gewähr):

Lehrende müssen grundsätzlich nicht aktiv auf Studentinnen zugehen und fragen, ob eine Schwangerschaft besteht.
Es scheint sinnvoll, z.B. zu Beginn jedes Semesters ganz allgemein Studentinnen darauf hinzuweisen, eine Schwangerschaft oder eine Stillzeit anzuzeigen.
Sollten Lehrende jedoch konkrete Gefährdungen für schwangere oder stillende Studentinnen in ihren jeweiligen Veranstaltungen befürchten und den Verdacht haben, eine Studentin wäre schwanger, sollten diese Gefährdungen explizit angesprochen werden, sodass Gefährdungen für das Kind oder die Mutter nicht billigend in Kauf genommen werden.